
Hanau
22. April 2020
Erste-Hilfe-Kurse bis 31. Mai abgesagt
Betrieblichen Ersthelfern, die bis zu diesem Termin an vorgegebenen Fortbildungsmaßnahmen nicht teilnehmen können, entstehen seitens der Unfallversicherungsträger keine Nachteile. Die besondere Situation wird bei der Bewertung der Fortbildungsfristen berücksichtigt.