COVID-19
5. Mai 2020
Maskenpflicht im Betriebsrestaurant
Aufgrund der geltenden Maskenpflicht müssen ab Donnerstag bei der Abholung von Speisen und Getränken in gastronomischen Einrichtungen Masken getragen werden. Dies gilt auch für das Betriebsrestaurant. Alternativ ist auch ein um Mund und Nase gebundenes Tuch/Schal möglich.
