
Überprüfung/Ablauf ausgegebener Fremdfirmenausweise für den IPW
Gemäß den Richtlinien für Fremdfirmenausweise endet zum
30. Juni 2020 (Stichtag) die Gültigkeit aller ausgegebenen Fremdfirmenausweise.
Verlängerungen der Einsatzzeit über den 30. Juni 2020 hinaus müssen schriftlich durch den Anforderer der jeweiligen Gesellschaft erfolgen. Die Gültigkeitsdauer beträgt max. 6 Monate.
Dabei sind folgende Angaben des Ausweisinhabers notwendig:
- Name
- Vorname
- Ausweisnummer
- Gültigkeitsdauer (max. bis zum nächsten Stichtag 31. Dezember 2020)
Bitte beachten Sie, dass ohne Angabe der korrekten Ausweisnummer keine Ausweisverlängerung erfolgen kann!
Bitte schicken Sie die Verlängerungen bis spätestens Freitag, 19. Juni, an die Ausweisstelle:
- per Fax 4833
- per Mail an Ausweisbuero-Hanau@evonik.com
- per Hauspost an: Werkschutz-Ausweisstelle / 210-000
Hierbei entstehen keine Kosten!
Fremdfirmenausweise, die mit Ablauf des 30. Juni 2020 nicht verlängert wurden, sind ab 1. Juli ungültig und nicht mehr verwendbar. Diese müssen dann kostenpflichtig komplett neu beantragt werden.